Zu den typischen Tätigkeiten eines selbstständigen Buchhalters gehören:
Ein Buchhalter in einem angestellten Verhältnis darf durchaus mehr Aufgaben erledigen.
Die Qualifikation als Buchhalter ist einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit entsprechender Berufspraxis gleichwertig. Laut Steuerberatergesetz dürfen Sie damit als Buchführungshilfe tätig werden. Als selbstständiger Bilanzbuchhalter führt man einen gewerblichen Beruf aus.
Leider ist die Tätigkeit nicht in der Liste der freien Berufe aufgeführt, so dass eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Selbstständige Bilanzbuchhalter müssen den Beginn ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, das ihnen dann eine Steuernummer zuteilt.
Steuerberaterkammern haben ein sehr waches Auge auf selbstständige Buchhalter. Daher ist es laut Gesetz § 5 StBerG (Steuerberatungsgesetz) auch geregelt was ein selbstständiger Buchhalter im Gegensatz zum Steuerberater nicht machen darf. Darunter zählen:
· Die Buchführung oder den Kontenrahmen einrichten
· Den Jahresabschluss oder die Bilanz aufstellen
· Vorbereitende Abschlussbuchungen vornehmen (Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen)
· Den Gewinn/ Verlust ermitteln
· Lohnkonten einrichten
· Umsatzsteuervoranmeldungen auslösen oder Steuererklärungen abgeben
§ 6 StBerG regelt Ausnahmen von den Verboten. Das Verbot gilt demnach nicht für:
Das Steuerberatergesetz in Deutschland schränkt den selbstständigen Buchhalter in seinen Tätigkeiten auch international sehr ein.
So dürfen in europäischen Ländern die Dienstleistungen angeboten werden, die im Heimatland auch übernommen werden. Es dürfen aber keine Abschlüsse erstellt werden, trotz der vorhandene Qualifikationen.
Ein Bilanzbuchhalter aus Österreich darf in Deutschland Abschlüsse erstellen, weil die Gesetzgebung es dort zulässt.
Der BBH (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) und auch der BVBC (Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller) fordern hier mit Nachdruck Verbesserungen. Bisher leider ohne Erfolg.
Für den Aufbau einer Selbständigkeit benötigen Buchhalter Ausdauer, Flexibilität und ein funktionierendes Netzwerk. Dabei ist so manche Durststrecke zu überwinden. Oft gibt es Arbeitsspitzen, in denen eine geregelte Arbeitswoche nicht umzusetzen ist. Gerade in der Anfangszeit müssen die Buchhalter viel Zeit in Werbung und Akquise investieren – ein Aufwand, der nicht bezahlt wird.
Auch mit einem gewissen Kundenstamm wird es immer wieder Zeiten geben, wo man denkt, dass man der Arbeit nicht nachkommt, da man sich an viele Abgabe Termine halten muss.
Um die laufenden Kosten zu decken, brauchen Buchhalter aber einen Kundenstamm.
Hier winken aber interessante und abwechslungsreiche Arbeitsaufgaben, weil jedes Unternehmen durch seine individuellen Bedingungen lebt. Mit steigender Auftragszahl und temporären Einsätzen in Betrieben können die Selbstständigen einen attraktiven Verdienst erzielen.
Dazu sind Sie Ihr eigener Chef – bestimmen über Urlaub, Arbeitszeit, Firmenwagen und weitere Boni.
Besonderes Augenmerk müssen selbstständige Buchhalter auf ihre Werbemaßnahmen legen, denn Werbesolgans wie „Ich übernehme Ihre Buchhaltung!“ sind nicht erlaubt.
Regelmäßig entschieden hier Gerichte zugunsten der Steuerberater, die meinen, Kunden könnten die Erledigung der gesamten Buchführung erwarten. Dazu würden auch die Einrichtung der Buchführung und das Erstellen von Abschlüssen zählen. Dies ist aber ausdrücklich den steuerberatenden Berufen vorbehalten und dem Bilanzbuchhalter nicht erlaubt.
Inzwischen dürfen Buchhalter mit ihrem Titel aber auf Visitenkarten oder im Telefonbuch werben. Auf ihrer Homepage oder in Beschreibungen ihrer Dienstleistungen müssen sie aber nach wie vor die Tätigkeiten aufzählen, zu denen sie ermächtigt sind und welche Sie ausführen.
Abmahnungen können vom Finanzamt erfolgen, wenn Verstöße gegen das Steuerberatungsgesetz nachgewiesen werden können. Hier sind Bußgelder bis zu 5000 Euro je Fall möglich. Ebenfalls schauen Steuerberaterkammern intensiv auf die Werbemaßnahmen der Selbstständigen. Hier werden Abmahnungen mit Strafzahlungen vergeben, wenn unerlaubte Dienstleistungen versprochen werden.
Auf der sicheren Seite sind Sie, dass die Abmahnung von einem Anwalt geprüft wird.
Lohnenswert sind selbstständige Buchhalter für kleine bis mittelständige Unternehmen. Durch das outsourcen von der Buchhaltung, kann viel Geld und Zeit gespart werden für das Unternehmen. Indem keine teure Software gekauft werden muss, es fallen keine Personalkosten oder Lohnnebenkosten an, es müssen keine Urlaubs- oder Krankentage überbrückt werden.
Erfahrungsgemäß sind die selbstständigen Buchhalter auch immer auf dem Aktuellen Gesetzesstand. Wo Unternehmen sonst Geld in eine Schulung für Ihre Mitarbeiter stecken müsste. Auch für Start-ups ist die Zusammenarbeit von Anfang an eine große Erleichterung.